Für Brightmelt PS 1229, einem Haftklebstoff zur Herstellung von Selbstklebeetiketten, liegt nun eine lebensmittelrechtliche Unbedenklichkeitserklärung gemäß EU Rahmen-Verordnung Nr. 1935/2004 vor. Der Klebstoff wurde von einem akkreditierten Analyselabor in Deutschland entsprechend freigeprüft.
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